Bedeutung
Mit der Zwischenprüfung soll festgestellt werden, ob und in wieweit der/die Auszubildende die in den ersten 18 Monaten der Ausbildung zu vermittelnden Qualifikationen beherrscht und sie unter Prüfungsbedingungen nachweisen kann.
Die Zwischenprüfung findet am Ende des zweiten Ausbildungsjahres in der Berufsschule statt und umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil.
Hier sollen die Auszubildenden zeigen, dass sie die während der ersten 18 Monate ihrer Ausbildungszeit vermittelten Qualifikationen in berufsspezifisches Handeln umsetzen können.
Ziel der Zwischenprüfung ist es, dass sowohl die Auszubildenden als auch der Ausbildungsbetrieb eine Orientierung über die bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse (Qualifikationen) erhalten, um bei Bedarf korrigierend in die Ausbildung eingreifen zu können. Dabei hat das Ergebnis der Zwischenprüfung keine rechtlichen Folgen für die Weiterführung des Ausbildungsverhältnisses und geht auch nicht in das Ergebnis der Gesellenprüfung ein.
Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist eine Voraussetzung für die Zulassung zur Gesellenprüfung.
Umfang
Die Zwischenprüfung besteht aus einem theoretischen und praktischen Teil.
Theorieteil: Die Zwischenprüfung umfasst die in der Berufsschule vermittelten Lerninhalte des ersten und zweiten Schuljahres/Ausbildungsjahres nach dem entsprechenden Rahmenlehrplan.
Die Prüfung hat einen Umfang von 180 Minuten und beinhaltet Aufgaben, die sich auf praxisbezogene Fälle beziehen.
Praxisteil: Die praktische Zwischenprüfung hat einen Umfang von 7 Zeitstunden und wird im schuleigenen Labor durchgeführt. Es werden in dieser Zeit zwei unterschiedliche Prüfungsstücke angefertigt: Zum einen das mittelwertige Einartikulieren eines unbezahnten und bezahnten Oberkiefer (OK)- und Unterkiefer (UK)-Modells, eine Wachsaufstellung einer OK oder UK Teilprothese nach einem System (APF/TIFF).
Zum anderen die Modellation einer Vollgusskrone im Seitenzahnbereich von OK oder UK. Zusätzlich wird eine Dokumentation der Planungs- und Arbeitsschritte sowie der Kontrolle von den Prüfungsteilnehmern gefordert.
Die Prüfungsstücke werden im direkten Anschluss an die Prüfung vom zuständigen Prüfungsausschuss bewertet.
Bewertungskriterien der praktischen Zwischenprüfung...
Bedeutung
Die Gesellenprüfung findet am Ende der 3 ½ jährigen Ausbildung im 4. Ausbildungsjahr in der Berufsschule statt und umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil.
Die Auszubildenden sollen bei dieser die Ausbildung abschließenden Prüfung zeigen, dass „sie zur Ausübung einer qualifizierten Tätigkeit befähigt sind, die insbesondere selbständiges Planen, Durchführen und bewerten einschließt“. Hiermit soll die berufliche Handlungsfähigkeit als ein grundlegendes Ziel der Ausbildung nachgewiesen werden.
Umfang
Theoretische Prüfung: Im schriftlichen Teil werden die Bereiche Technologie und Fertigungsplanung (Lernfelder) sowie Wirtschafts- und Sozialkunde geprüft.
Die Prüfungen im Bereich Technologie und Fertigungsplanung haben einen Umfang von 300 Minuten, Wirtschafts- und Sozialkunde 60 Minuten.
(Der schriftliche Teil der Prüfung ist auf Antrag des Prüflings durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann.)
Praktische Prüfung: In 27 Stunden sollen drei Prüfungsstücke angefertigt und in insgesamt fünf Stunden eine Arbeitsprobe durchgeführt werden.
Die Prüfungsstücke sind:
Zusätzlich wird eine Dokumentation der Planungs- und Arbeitsschritte sowie der Kontrolle von den Prüfungsteilnehmern gefordert.
Bewertungsschlüssel
Grundlage der Bewertung ist der IHK-Bewertungsschlüssel.
Leistung | Note |
100% - 92% | 1 |
91% - 81% | 2 |
80% - 67% | 3 |
66% - 50% | 4 |
49% - 30% | 5 |
29% - 0% | 6 |
Die Geschichte der Freisprechung
Die Freisprechung ist lange in der Tradition des Handwerks verankert. Hier eine kurze Erläuterung der historischen Bedeutung:
Ihren Ursprung hat die Freisprechung im Spätmittelalter. Der Lehrling der handwerklichen Zünfte wurde dabei von seinem Meister „freigesprochen“. Er lebte bis zu diesem Zeitpunkt im Familienverband des Meisters und bekam statt einem Lohn Verpflegung und eine Unterkunft.
Mit der Freisprechung änderte sich dies. Der Lehrling schied aus dem Familienverband des Meisters aus, wechselte vom Übungsraum in die Werkstatt als Geselle und bekam von nun an einen Lohn.
Er wurde in das Gesellenbuch der Zunft eingetragen, was oft mit einer Freisageformel und einem Eid vor sich ging.
Anschließend folgte ein Mahl, das der neue Geselle zahlen musste, denn nur so wurde er von den anderen Gesellen in die Gemeinschaft aufgenommen. Dies erfolgte jedoch erst, nachdem er sich einigen derben Bräuchen unterzog, sogenannte „Initiationsriten“, die halb ernst und halb spaßig waren und „das Hänseln“ genannt wurden.
„Befreit sein“ meint in diesem Zusammenhang, dass der Lehrling den Übungsraum verlässt und von nun an seine Geschicke eigenständig lenkt. Der Lehrling ist nun ein mündiger Geselle, der fortan die Verantwortung für sein Handeln und sein Werk zu tragen hat und eigene Entscheidungen trifft. Sein Wort gilt nun etwas und die anderen Lehrlinge sowie der Auftraggeber hören ihm zu.
Die Freisprechung oder Lossprechung ist damit insgesamt ein wichtiger Schritt in die Selbständigkeit: Ein selbständiger Mensch ist für sich selbst zuständig, bildet seine eigenen Meinungen und Ansichten und trifft seine hoffentlich immer wohl durchdachten Entscheidungen.
Die Bedeutung
Geselle darf sich nur nennen, wer eine abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf des Handwerks hat.
Der Gesellenbrief, wie er heute dem jungen Gesellen nach erfolgreich bestandener Prüfung verliehen wird, ist eine Qualifikationsurkunde unserer Zeit. Er wird vom Prüfungsausschuss der Innung des entsprechenden Berufes ausgestellt und überreicht.
Der Gesellenbrief ist die Mindestvoraussetzung für eine Zulassung zur Meisterprüfung im Zahntechniker Handwerk.
Die Freisprechungsfeier im Zahntechnikerhandwerk
In einem feierlichen Rahmen wird die Freisprechungsfeier von der Zahntechniker-Innung Arnsberg für die frisch gebackenen Zahntechniker-Gesellinnen und Gesellen ausgerichtet.
Neben einigen feierlichen Worten bekommen die Absolventinnen und Absolventen dort ihre Abschlusszeugnisse und Gesellenbriefe. Zuvor werden sie mit der traditionellen Freisprechungsformel "Kraft meines Ehrenamtes spreche ich Sie aus dem Lehrlingsstand frei. Sie sind nun Gesellen und für sich selbst verantwortlich" in den Gesellenstand erhoben.
Im Anschluss wird bei Buffet und Musik bis in die Nacht mit Mitschülern, Familie, Lehrern und Prüfern gefeiert.