Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerinnen führen ihre Arbeiten selbstständig auf der Grundlage von technischen Unterlagen und Arbeitsaufträgen durch. Sie planen und koordinieren ihre Arbeit, stimmen sie mit anderen, insbesondere mit ihren Kunden und den vor- und nachgelagerten Bereichen in der Transport und Logistikkette, ab, ergreifen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz. Weiterhin ergreifen sie qualitätssichernde Maßnahmen, dokumentieren ihre Leistungen und führen Abrechnungen durch. Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerinnen arbeiten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs, der Logistik, der Entsorgung, des Reiseverkehrs oder des öffentlichen Personennahverkehrs.
Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerinnen
- führen Fahrten des Gütertransports bzw. Fahrten zur Beförderung von Personen im Reise- oder Personennahverkehr sicher und unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen und umweltschonenden Aspekten durch,
- wenden nationale und internationale Rechtsvorschriften und Sozialvorschriften des Straßenverkehrs an,
- kontrollieren, warten und pflegen die Fahrzeuge,
- bereiten die Fahrzeuge für den Transport von Gütern oder die Beförderung von Personen vor, nehmen das Transportgut oder das Gepäck an, sichern die Ladung und prüfen die mitzuführenden Papiere,
- ergreifen Maßnahmen zur Beseitigung von Störungen an Fahrzeugen,
- sichern Unfall- und Gefahrenstellen ab und leisten Erste Hilfe,
- beschaffen Informationen, werten diese aus, stimmen Termine ab und organisieren die Fahrten unter Beachtung wirtschaftlicher Aspekte.
Ausbildungsvoraussetzungen
Dauer
- Die Regelausbildungszeit beträgt 3 Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen (Vorbildung, Notenschnitt, etc.) ist eine Verkürzung möglich.
Berufsschultage
- 1. Ausbildungsjahr: Mittwoch oder Donnerstag
- 2. Ausbildungsjahr: Montag oder Mittwoch
- 3. Ausbildungsjahr: Freitag
Weitere Informationen
Ansprechpartner