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Tischler(in)

Unterrichtsfächer

Berufsübergreifender Bereich:

Berufsbezogener Bereich:

Abschlüsse

Tischlerinnen/Tischler legen ihre Abschlussprüfung (theoretischer und praktischer Teil) vor der Handwerkskammer ab und erhalten mit Bestehen den Gesellenbrief. Im Rahmen ihrer praktischen Gesellenprüfung fertigen Tischlerinnen und Tischler ihr Gesellenstück nach eigener Planung an.

Zusätzlich wird den Auszubildenden der Berufsschulabschluss zuerkannt, wenn ihre schulischen Leistungen die Mindestanforderungen erfüllen. Weitere Qualifikationen können bei Vorliegen besonderer Leistungen erworben werden.